
Datenschutz-Erklärung lt. (DS-GVO)
Entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu), informieren wir Sie hiermit nach Artikel 13 DS-GVO über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten.
Verantwortlicher für die Datenschutz-Erklärung
Wolfgang Häntzschel, Diplomkulturwissenschaftler/RVAT, Ritschenhäuser Str.5 - 98631 Grabfeld Deutschland,
+49 (0) 36945-51404, wolfgang-haentzschel@t-online.de
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Für die Buchung zwingend notwendig ist die Mitteilung Ihres vollständigen Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Telefonnummer. Für den elektronischen Versand der Unterlagen kann zusätzlich Ihre e-mail-Adresse angegeben werden. Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sicher und für Dritte unzugänglich gespeichert und aufbewahrt. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Reisevertrag (Buchungsbestätigung) stimmen Sie der Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu.
Weitergabe von Daten
Bei der Zusammenarbeit mit Leistungsträgern, wie z.B. Hotels, Bus- und Transferunternehmen, werden nur die zwingend zur Leistungserbringung notwendigen Daten weitergegeben (Name, Anschrift, Telefonnummer). Bei Fährgesellschaften und Airlines ist es notwendig, dass weitere Daten, wie z.B. das Geburtsdatum, die Gültigkeit von Dokumenten (Pass bzw. Ausweis) und deren Nummer angegeben werden müssen. Die Zusammenarbeit erfolgt nur mit Unternehmen, die ihrerseits die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einhalten.
Datensicherheit
Die Besucher der Webseite https://rvat.pro können sich auf eine vertrauliche Behandlung ihrer Daten durch eine verschlüsselte Datenübermittlung (SSL-Zertifikat) verlassen. Personenbezogene Daten sind vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung geschützt. Mit dem Provider der Webseite wurde eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
abgeschlossen, wodurch die Sicherheit der Besucherdaten nach Art.28 DSGVO rechtlich abgesichert ist.
Widerspruchsrecht
Sie haben jederzeit das Recht Auskunft, fristgemäße Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer bei uns hinterlegten Daten einzufordern.
Wolfgang Häntzschel/ RVAT, 04.11.2018
Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Reisevermittlungsagentur W.Häntzschel, nachfolgend „RVAT“
abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden(Busunternehmens)
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von RVAT und der Buchung des Busunternehmens (nachfolgend kurz Kunde) sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von RVAT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von RVAT zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Verzeichnissen, die nicht von RVAT herausgegeben werden, sind für RVAT und die Leistungspflicht von RVAT nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von RVAT gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so ist ein neues Angebot von RVAT einzuholen,
e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde RVAT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die schriftliche Buchung ist der Kunde 10 Werktage und an die Buchung per E-Mail
oder per Telefax 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch RVAT beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und
telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt RVAT eine Ausfertigung der Reisebestätigung in
Textform an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann
zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform dem Kunden nicht zugeht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Reisevermittler und zur Nutzung dieser Website
Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung der RVAT
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden
Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
1. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als
Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form und können auch schlüssig erklärt werden.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Internetangebote des Reisevermittlers sind keine Angebote im rechtlichen
Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den
im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen
Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen,
insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
1.5 Für die Vermittlung von einzelnen aufeinander abgestimmten Leistungen verschiedener Anbieter gilt:
a) Wird der Reisevermittler vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem
Reisevermittler nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen zu getrennt ausgewiesenen Einzelpreisen auf einer gemeinsamen Rechnung im Rahmen des Agenturinkasso durch den
Reisevermittler zusammengefasst werden.
b) Der Reisevermittler ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Ziffer 11.3 gilt entsprechend.
c) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können.
So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des
Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt
wird. Der Kunde hat in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des jeweiligen Leistungsträgers.
d) Die vorstehenden Bestimmungen unter Ziffer 1.5 gelten nicht, soweit der Reisevermittler nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB bezüglich der dem Kunden angebotenen
bzw. von diesem gebuchten Leistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
2. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des
Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und in der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung. Zur
Leistungspflicht gehört die Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen und/oder dem Reisevermittler getroffenen
Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer
entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein
besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder
anzubieten.
2.4 Ohne ausdrückliche besondere Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler mit Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der
Reiseleistung keine Garantie i.S. von
§ 276 Abs. (1) Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisebüro zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5 Sonderwünsche, insbesondere solche, die über die Leistungsbeschreibung des zu vermittelnden Reiseunternehmens hinausgehen oder davon abweichen, nimmt der
Reisevermittler nur zur Weiterleitung an das zu vermittelnde Reiseunternehmen entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für
die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen und diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler
an das Reiseunternehmen zu übermittelnde Buchungserklärung des Reisekunden. Der Reisekunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche
Bestätigung des Reiseunternehmens zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Reiseunternehmens werden.
2.6 Der Reisevermittler weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über
Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet werden) und Verträgen zur Freizeitbetätigung, die einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, und die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist,
es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
3. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen; Bearbeitungsentgelt
3.1. Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise-und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam
vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
insbesondere des § 651 k BGB erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem
Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für
den Kunden zu verauslagen oder sein Agenturkonto vom Reiseunternehmen entsprechend belasten zu lassen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen
Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins an den Reisekunden gemäß § 651k BGB geschieht.
3.3. Zahlungsansprüche nach 5.1 und 5.2 kann der Reisevermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Reisevermittler und dem Reiseunternehmen im Rahmen des
Agenturverhältnisses entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des
Auftraggebers gemäß § 669 BGB.
3.4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des
vermittelten Reiseunternehmens.
3.5. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis, auf Stornokosten oder sonstige
Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sind.
3.6. Für Preiserhöhungen, mit denen der Reisevermittler im Rahmen des Agenturverhältnisses belastet wird gilt, dass der Reisevermittler nach den Bestimmungen des
Rechtsdienstleistungsgesetzes gegenüber dem Reisekunden nicht berechtigt und demnach auch nicht verpflichtet ist, die Berechtigung der Preiserhöhung zu überprüfen. Der
Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst demnach auch solche Beträge, soweit der Reisevermittler eine entsprechende Belastung seines Agenturkontos bzw.
eine entsprechende Zahlung nachweist. Dem Reisekunden bleiben sämtliche Einwendungen gegen Grund und Höhe der Preiserhöhungsforderung gegenüber dem Reiseunternehmen
vorbehalten; entsprechende Einwendungen und/oder Rückforderungen hat der Reisekunde jedoch ausschließlich direkt gegenüber dem Reiseunternehmen selbst geltend zu machen.
3.7. Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter
Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte
Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die
geltend gemachten Gegenansprüche haftet.